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Aktuelle Informationen zur E-Rechnung

Mit PASST.prime auf der sicheren Seite: 
Seit 2025 sind im Business-to-Business-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtend.

Wir haben vom BVBS (Bundesverband Bausoftware) ein Whitepaper erhalten, das wir Dir gerne weiterleiten möchten. Besonders wichtig sind die Abschnitte III. und IV. auf Seite 22, in denen deutlich gemacht wird, dass die E-Rechnung im Format X-Rechnung sowie ZUGFeRD den Anforderungen einer Baurechnung noch nicht vollständig entspricht.

Diese Situation unterstreicht die Schwierigkeit der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die Übergangsregelung bis Ende 2026 stellt momentan die beste Lösung dar, da in dieser Zeit weiterhin „sonstige Rechnungen“ (d.h. per Druck oder als normale PDF) erstellt werden können, solange sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig sind.

Bezüglich der PASST-Vorgaben gibt es einen möglichen Workaround, der jedoch individuell auf jedes Unternehmen angepasst werden muss. Sprech' uns gerne an, wenn Du hierzu weitere Informationen oder eine Unterstützung bei der Umsetzung benötigst.

Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 04. März 2025 gilt ab dem 1. April 2025 für alle Unternehmen, die Leistungen für die öffentliche Hand in Rheinland-Pfalz erbringen, die verpflichtende Übermittlung von E-Rechnungen im Format XRechnung.

Sie können ihre E-Rechnung in der aktuell gültigen Fassung der Standard XRechnung (XML-Format / ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei) über mehrere Kommunikationswegen an den Rechnungsempfänger übermitteln:

  • E-Mail: Erstellen Sie mit ihrer Software die E-Rechnung und senden diese im Anschluss, ggf. mit eingebetteten, Base64 codierten rechnungsbegründenden Anlagen (RBU) an: 

    ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de

  • Upload der extern erstellten E-Rechnung. Erstellen Sie mit ihrer Software die E-Rechnung. Melden Sie sich am Zentralen E-Rechnungseingang RLP an und reichen Sie die Datei dort ein, indem Sie diese über die Uploadfunktion hochladen.
  • Webformular: Manuelle Erfassung der E-Rechnung über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP
Sie können die Rechnung auch direkt manuell auf dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP erfassen. Hierzu steht Ihnen das Webformular zur Verfügung in dem Sie alle benötigten Angaben für einfache Rechnungen eintragen können.
  • Peppol: Ist der einzige Übertragungskanal, der für Rechnungsteller keine Registrierung erforderlich macht.

Das Peppol-Netzwerk (“Pan-European Public Procurement OnLine“) ist eine Entwicklung der Non-Profit Organisation OpenPeppol, mit dem Ziel die grenzübergreifende Abwicklung von Beschaffungsprozessen problemlos elektronisch, standardisiert und automatisiert zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Übertragung elektronischer Rechnungen.

Die resultierende Effizienzsteigerung bei der Rechnungsverarbeitung kann zu einer Verbesserung der Liquidität von Lieferanten beitragen.

Peppol (“Pan-European Public Procurement OnLine“) ist der einzige Übertragungskanal, der für Rechnungsteller keine Registrierung erforderlich macht.

Zur Übermittlung von E-Rechnungen gibt es zwei Rechnungseingangsplattformen des Bundes: Die ZRE, an die alle Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung zum Empfang von E-Rechnungen angebunden sind, und die OZG-RE als Angebot an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer. Neben der OZG-RE steht es Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung frei eigene Lösungen zum Empfang von E-Rechnungen umzusetzen, solange diese konform mit den Anforderungen der E-RechV sind.

Wenn Du künftig das Peppol-Netzwerk zur E-Rechnungsübermittlung nutzen möchtest, unterstützen wir Dich gerne bei den erforderlichen Schritten:

  • Installation der notwendigen technischen Schnittstelle
  • Einweisung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Durchführung eines Systemupdates, um die technische Kompatibilität sicherzustellen

Du hast Fragen zur E-Rechnung? Dann frag uns!

Disclaimer

Die auf dieser Seite für Sie zusammgestellten Informationen bieten lediglich erste Anhaltspunkte und beanspruchen daher keine Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Sie stellen keinen Ersatz für eine individuelle Beratung dar, etwa durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater.